Mit Wir­kung zum 1. Janu­ar die­ses Jah­res wur­de auch in Ander­nach der soge­nann­te „Wie­der­keh­ren­de Bei­trag“ ein­ge­führt. Wel­che Aus­wir­kun­gen das auf die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger hat, wie die­se Bei­trä­ge berech­net und wel­che “Abre­chungs­ein­hei­ten” gebil­det wer­den war The­ma der jüngs­ten Info-Ver­an­stal­tung der CDU Eich. Bea­te Häu­ser von der Stadt­ver­wal­tung infor­mier­te die zahl­rei­chen Gäs­te umfas­send über die neu­en gesetz­li­chen Regelungen.

Anders als beim Ein­mal­bei­trag wer­den jetzt die Kos­ten für den Aus­bau einer Ver­kehrs­an­la­ge auf alle Grund­stücks­ei­gen­tü­mer einer Abrech­nungs­ein­heit glei­cher­ma­ßen ver­teilt, das bedeu­tet, die Höhe der Bei­trä­ge wird dadurch enorm abge­senkt. Aller­dings kann dies auch dazu füh­ren, dass Grund­stücks­ei­gen­tü­mer jah­re­lang für den Aus­bau ande­rer Stra­ßen her­an­ge­zo­gen wer­den, in der „eige­nen“ Stra­ße erfolgt jedoch kein Stra­ßen­aus­bau. Maß­stab für die Berech­nung des Bei­tra­ges ist die gesam­te Grund­stücks­grö­ße zuzüg­lich dem Maß der bau­li­chen Nut­zung (Voll­ge­schoss­zu­schlag je 15 %) und der Art der Nut­zung (10 v.H. bei teil­ge­werb­li­cher und 20 v.H. bei aus­schließ­lich gewerb­li­cher Nut­zung) erläu­ter­te Häuser.

In der fol­gen­den Dis­kus­si­on konn­ten vie­le Fra­gen beant­wor­tet wer­den, für kon­kre­te bzw detail­lier­te Aus­künf­te ste­hen die zustän­di­gen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Ver­wal­tung ger­ne zur Ver­fü­gung.  Andre­as Leh­mann, Vor­sit­zen­der der Eicher CDU und Orts­vor­ste­her des Stadt­teils dank­te Häu­ser für die umfang­rei­chen Infor­ma­tio­nen und wies dar­auf hin, dass im Vor­feld einer geplan­ten  Stra­ßen­bau­mass­nah­me die Ein­woh­ner recht­zei­tig über die Medi­en sowie durch per­sön­li­che Anschrei­ben infor­miert würden.